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Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der Planung und Durchführung außergerichtlicher Schuldenregulierungsverfahren, auch zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.


Die Überwindung von Krisensituationen erfordert überlegtes und strukturiertes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines professionellen Beraters kann hierfür zielführend sein. Gemeinsam erarbeiten wir individuelle Lösungen und leisten ggf. Hilfestellung bei der Zusammenstellung und Ordnung der notwendigen Unterlagen.

Die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs unter Hinzuziehung einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs.1 Nr. 1 der Insolvenzordnung sowie Erstellung der Bescheinigung ist für natürliche Personen (Verbraucher) in der Regel notwendige Voraussetzung zur Stellung eines Insolvenzantrags auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Erlangung der Restschuldbefreiung.






Hierfür stellen wir unseren Mandanten umfangreiches Wissen zur Verfügung und stehen erforderlichenfalls auch für die Stellung eines späteren Insolvenzantrages und Restschuldbefreiungsantrages unterstützend zur Verfügung.

Wir begleiten Sie während Ihres Privatinsolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Von der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs über die Stellung eines Insolvenzantrages bis zur Vertretung während des laufenden Insolvenzverfahrens sowie Wohlverhaltensperiode bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung ist bei uns die rechtliche Begleitung aus einer Hand sichergestellt.

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